Leistungen



Leistungen

Es ist immer eine
Herzensangelegenheit

Wir stellen uns stets den Herausforderungen und versorgen intensivpflichtige Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit unseren Leistungen, selbst wenn der Aufwand mehr Organisation verlangt. Mit der Unterstützung der Familie, Freunden, Ärzten und Krankenkassen arbeiten wir an gemeinsamen Zielen: die fürsorgliche Begleitung und bestmögliche Versorgung.

Wir stellen einen hohen Anspruch an unsere Arbeit: die Intensivpflege von Menschen zu Hause.

Beratungsgespräche rund um die häusliche Pflege

Das plötzliche Eintreten eines Pflegefalls in einer Familie löst meist große Ratlosigkeit aus. Viele Fragen und wenig Antworten und das in einer emotional angespannten Situation. Die Wenigsten sind darauf vorbereitet, spontan eine Pflege zu übernehmen.

Die Organisation der Pflege und die Pflege selbst sind zwei äußerst umfangreiche Themen, in denen man sich als Angehöriger von heute auf morgen auskennen sollte. Diese Situation stellt Sie unter großen Druck und ist in kurzer Zeit alleine nicht zu bewerkstelligen. Wir möchten genau in diesem Moment für Sie da sein.

Wir nehmen uns Zeit für Sie! Wir beraten und informieren Sie als besorgte pflegende Angehörige. Wir sind jederzeit, 24h/7 Tage die Woche für Sie telefonisch erreichbar.

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    Einwilligungserklärung

    Ich willige ein, dass meine Daten von der bipG und seinen Partnern verarbeitet werden können und Zwecks beruflichem Interesse mit mir Kontakt aufgenommen werden darf.

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Herz aus.

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    Mit unserem Pflegeüberleitungskonzept (Case Management) versichern wir Ihnen eine qualitative Verlegung des Pflegebedürftigen aus der Klinik in eine ambulante, häusliche Intensivpflege. Wir garantieren Ihnen eine gesicherte Überleitung sowie eine weitere optimale Versorgung.

    • Kommunikation mit allen beteiligten Versorgungen
    • Sicherstellung der bedarfsorientierten Leistungen
    • Beratung zu potenziellen Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
    • Unterstützung und Beratung zu Wohnraumanpassungen
    • Unterstützung bei der Organisation der Hilfsmittelversorgung
    • Netzwerkaufbau zwischen allen beteiligten Versorgungen
    • Aufbau & Einarbeitung eines festen Pflegeteams

    Ganzheitliche, individuell angepasste Pflege bis zu 24 Stunden

    Die persönliche Betreuung vor Ort liegt uns sehr am Herzen, deshalb nimmt sich das Pflegepersonal auch explizit ausreichend Zeit für Ihre individuelle Pflege.
    Bei der Pflege zu Hause können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen durch ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte unterstützt werden. Die Pflegekassen zahlen ihren Versicherten für den Einsatz von Pflegediensten und Pflegekräften monatlich sogenannte Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst oder die Pflegekraft kann Leistungen der Grundpflege, Leistungen im Haushalt und Betreuungsleistungen erbringen.

    Grundpflege Versorgung

    Behandlungspflege

    • Absaugen
    • Blasenspülung
    • Blutdruckmessung
    • Blutzuckermessung
    • Dekubitusbehandlung
    • Drainagen, Überprüfen und Versorgen
    • Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmungsräumung
    • Flüssigkeitsbilanzierung
    • Infusion, i.v.
    • Trachealkanüle, Wechsel und Pflege
    • Venenkatheter (Port), Versorgung
    • Versorgung eines suprapubischen Katheters
    • Injektionen und Richten von Injektionen
    • Inhalation
    • Medikamentengabe
    • etc.

    Kinderintensivpflege

    Intensivpflege-Wohngemeinschaften

    Bei der bipG haben die Klientinnen und Klienten auch die Möglichkeit in Intensivpflege-Wohngemeinschaften versorgt zu werden.

    In folgenden Regionen werden derzeit Wohngemeinschaften betrieben:

    • Verhinderungspflege
    • Betreuungsleistungen
    • Freizeit- & Urlaubsbegleitung
    • Schulbegleitung
    • Kindergartenbegleitung
    • Integration in den beruflichen Alltag

    Mögliche Zuschüsse und Grundbetrag

    Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.

    Training von Alltagskompetenzen

    • Essen zubereiten
    • Tisch decken
    • Wäsche versorgen
    • Zimmerpflanzenpflege

    Förderung der Kommunikation

    Bewegungsübungen zur Förderung der Mobilität

    Biografieorientierte Begleitung wie z.B.

    • Zeitung oder aus einem Buch vorlesen
    • Lebens- oder Erinnerungsbuch anlegen
    • Musik hören
    • Validieren
    • Lieder singen, Gedichte rezitieren
    • Bilder malen

    Ganzheitliches Gedächtnistraining

    Begleitung bei Aktivitäten

    • Begleitung zum Arzt, Frisör, Fußpflege o.ä.
    • Begleitung zu Veranstaltungen
    • Begleitung zum Einkauf
    • Spaziergänge
    • Kirchenbesuch

    Soziale Betreuung

    Hilfe bei der Planung von Tagesabläufen

    • Stromzuschlag
    • Unterstützung zum Umbau der Wohnung
    • Hospizversorgung
    • Palliativpflege
    • Kurzzeit- und Tagespflege
    • Pflegeschulung für Angehörige