Unser Versorgungsangebot
ÜBERLEITMANAGEMENT
Mit unserem Pflegeüberleitkonzept (Case Management) versichern wir Ihnen eine qualitative Verlegung der*s Pflegebedürftigen aus der Klinik in eine ambulante, häusliche Intensivpflege. Wir garantieren Ihnen eine gesicherte Überleitung sowie eine weitere optimale Versorgung.
- Kommunikation mit allen beteiligten Versorgungen
- Sicherstellung der bedarfsorientierten Leistungen
- Beratung zu potenziellen Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
- Unterstützung und Beratung zu Wohnraumanpassungen
- Unterstützung bei der Organisation der Hilfsmittelversorgung
- Netzwerkaufbau zwischen allen beteiligten Versorgungen
- Aufbau & Einarbeitung eines festen Pflegeteams
AMBULANTE INTENSIVPFLEGE
Ganzheitliche, individuell angepasste Pflege bis zu 24 Stunden – die persönliche Betreuung vor Ort liegt uns sehr am Herzen, deshalb nimmt sich das Pflegepersonal auch explizit ausreichend Zeit für Ihre individuelle Pflege.
Bei der Pflege zuhause können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen durch ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte unterstützt werden. Die Pflegekassen zahlen ihren Versicherten für den Einsatz von Pflegediensten und Pflegekräften monatlich sogenannte Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst oder die Pflegekraft kann Leistungen der Grundpflege, Leistungen im Haushalt und Betreuungsleistungen erbringen.
Grundpflege Versorgung
Behandlungspflege
- Absaugen
- Blasenspülung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Dekubitusbehandlung
- Drainagen, Überprüfen und Versorgen
- Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmungsräumung
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Infusion, i. v.
- Trachealkanüle, Wechsel und Pflege
- Venenkatheter (Port), Versorgung
- Versorgung eines suprapubischen Katheters
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Inhalation
- Medikamentengabe
- etc.
Kinderintensivpflege
Intensivpflege-Wohngemeinschaften
Bei der bipG haben die Klient*innen auch die Möglichkeit, in Intensivpflege-Wohngemeinschaften versorgt zu werden.
In folgenden Regionen werden derzeit Wohngemeinschaften betrieben:
- Region Bayern
- Region Berlin
- Region Braunschweig
- Region Bremen
- Region Dortmund
- Region Göttingen
- Region Hannover
- Region Kassel
- Region Mannheim
- Region Oldenburger Münsterland
- Region Paderborn
- Region Schleswig-Holstein
- Region Weserbergland
- Region Wolfsburg
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
ZUSÄTZLICHE PFLEGELEISTUNGEN
- Verhinderungspflege
- Betreuungsleistungen
- Freizeit- & Urlaubsbegleitung
- Schulbegleitung
- Kindergartenbegleitung
- Integration in den beruflichen Alltag
ZUSÄTZLICHE BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN
Mögliche Zuschüsse und Grundbetrag
Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.
Training von Alltagskompetenzen
- Essen zubereiten
- Tisch decken
- Wäsche versorgen
- Zimmerpflanzenpflege
Förderung der Kommunikation
- Bewegungsübungen zur Förderung der Mobilität
- Biografieorientierte Begleitung wie z. B. aus der Zeitung oder aus einem Buch vorlesen
- Lebens- oder Erinnerungsbuch anlegen
- Musik hören
- Validieren
- Lieder singen, Gedichte rezitieren
- Bilder malen
- Ganzheitliches Gedächtnistraining
Begleitung bei Aktivitäten
- Begleitung zum Arzt, Frisör, Fußpflege o. ä.
- Begleitung zu Veranstaltungen
- Begleitung zum Einkauf
- Spaziergänge
- Kirchenbesuch
Soziale Betreuung
- Hilfe bei der Planung von Tagesabläufen
ZUSÄTZLICHE PFLEGEBERATUNGSLEISTUNGEN
- Stromzuschlag
- Unterstützung zum Umbau der Wohnung
- Hospizversorgung
- Palliativpflege
- Kurzzeit- und Tagespflege
- Pflegeschulung für Angehörige