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Rückzugspflege bei der BIPG

Das Konzept der Rückzugspflege

Es stammt aus der Intensivpflege und bedeutet kurz gesagt eine kontinuierliche Reduzierung der 24-Stunden-Versorgung eines*r intensivpflegebedürftigen Klient*in. Durch die schrittweise Reduzierung der Pflegeeinheiten wird die Autonomie des*r Klient*in stetig gefördert, was zu mehr Selbstvertrauen und Lebensqualität führt.

Die Rückzugspflege wird meist dann in Anspruch genommen, wenn sich die Gesundheit der Klient*innen erholt und es für den Pflegedienst Zeit wird, sich langsam zurückzuziehen. Um den Übergang von der Intensivpflege-Phase in die pflegefreie Zeit so reibungslos wie möglich zu gestalten, übernehmen die Angehörigen nach Möglichkeit alltägliche Aufgaben, die ihnen von unseren professionellen Fachpflegekräften beigebracht werden.

DANK DER RÜCKZUGSPFLEGE SCHRITTWEISE ZURÜCK INS ALTE LEBEN

Durch die Rückzugspflege kann sich der Pflegedienst nach und nach zurückziehen und den Familien so wieder schrittweise in ein normales Leben verhelfen. Diese Art der Pflege tritt dann ein, wenn sich der Gesundheitszustand der Klient*innen verbessert und eine 24/7-Versorgung nicht mehr zwingend notwendig ist.

Erste Voraussetzung für den Übergang in eine Rückzugspflege ist immer der gesundheitliche Zustand der Klient*innen. Ob eine Rückzugspflege sinnvoll ist, hängt von der Einschätzung der behandelnden Ärzt*innen und des Pflegedienstes ab. Wenn die Einschätzung positiv ist und der Entschluss für eine Rückzugspflege gefasst wurde, bedeutet das noch nicht, dass der Pflegedienst völlig entfällt.

Erst wird mit Hilfe der Pflegefachkräfte der bipG und in Einbeziehung aller Beteiligten ein individuelles Konzept erarbeitet, das den Übergang in die Rückzugspflege organisiert. Anschließend wird das individuell angepasste Konzept auf die Lebenssituation der Klient*innen angewandt und ihnen so wieder zu einem selbstbestimmten Leben und mehr Lebensqualität verholfen.

Wir haben mit unserer Rückzugspflege einige Erfolge verzeichnen können: So leben derzeit 8,1 % unserer Entlassungsklient*innen in der Rückzugspflege, von denen bereits 69 % dekanüliert werden konnten oder sogar genesen sind. Ganze 12,5 % konnten erfolgreich von ihrem Beatmungsgerät entwöhnt werden.

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